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Die Anpassung verschiedener Bestimmungen am Diemelsee verspricht zukünftig deutliche Verbesserungen speziell für Raubfischangler. Unser Teamangler Dieter Schröder stellt Ihnen vor, was sich geändert hat.

Im zweiten Jahr ist die Gemeinde Diemelsee nun neuer Pächter der Diemeltalsperre. In diesem Jahr hat sie nun einige Bestimmungen bezüglich des Angelns an dem Stausee geändert, und zwar zum Vorteil für uns Angler.

Durfte bislang in der Zeit zwischen dem 1. Februar und dem 31.Mai nicht mit Raufischködern geangelt werden, ist dies jetzt nach dem offiziellen Ende der Hechtschonzeit in Hessen ab dem 16. April gestattet. Auch das Bootsangeln ist jetzt wieder ab 16. April erlaubt, mit Ausnahme der Schleppangelei. Diese ist vom 1. Juni bis 31. Januar gestattet. Um den guten Zanderbestand zu schützen, ist für diese Fischart eine Schonzeit vom 1. Februar bis zum 31. Mai festgelegt worden. Das bislang geltende Maß für Kunstköder von mindestens acht Zentmeter wird aufgehoben, somit kann auch wieder mit kleineren Kunstködern, zum Beispiel den Seika Osaka Wobblern oder den FTM Rodeo Spinnern gezielt auf Barsch und Seeforelle geangelt werden.

Nachtangeln ist künftig in der Zeit von 1. Juni bis 30. September möglich, hierfür wird aber ein spezieller Erlaubnisschein benötigt. Es sind jedoch einige Verbotszonen zu beachten.

Die Preise für die Erlaubnisscheine betragen im Jahr 2020 für die 3-Tageskarte ohne Nachtangelerlaubnis 14 Euro, mit Nachtangelerlaubnis sind 34 Euro fällig, die Jahreskarte ohne Nachtangeln kostet 99 Euro, mit Nachtangelerlaubnis sind 199 Euro zu bezahlen, eine Jahreskarte für Jugendliche ohne Nachtangeln kostet 61 Euro, mit Nachtangelerlaubnis sind es 161 Euro.

Die ausführlichen Bestimmungen, sowie die Ausgabestellen der Angelscheine, für die Diemeltalsperre finden Sie unter www.diemelsee.de.

 

Dieter Schröder